Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) in Trinkwasserinstallationen nach aktueller TrinkwV

Datum und Uhrzeit

27.-28.05.2025

Veranstaltungsort

Mühldorf am Inn

Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) in Trinkwasserinstallationen nach aktueller TrinkwV

Die Vorgaben des §51 Absatz 1 Nr. 3 (Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec.) der aktuellen TrinkwV sind  für die beteiligten Fachkreise wie Betreiber und Firmen im Segment Facility Management sowie Installateure und Fachplaner in der Technischen Gebäudeausrüstung von großer Bedeutung.

Die Schulung zur Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) in Trinkwasserinstallationen nach §51 Absatz 1, Nr. 3 der aktuellen TrinkwV ist somit eine sinnvolle Ergänzung zur Trinkwasserhygieneschulung nach VDI 6023 der Kategorie A. Der Deutsche Fachverband für Luft- und Wasserhygiene ist Vorreiter in diesem Schulungssegment und hat gemeinsam mit Partnerfirmen 2013 einen Lehrgang entwickelt, der die gesetzlichen Vorgaben in der zweitägigen Veranstaltung umfassend aufgreift. Neben der Vermittlung der rechtlichen Grundlagen wird das Basiswissen aus relevanten technischen Regelwerken vertieft und die Erstellung einer Gefährdungsanalyse anhand praktischer Beispiele durchgeführt. Dabei kommt den Teilnehmern das umfassende Wissen der Referenten in der technisch-hygienischen Bewertung von Trinkwasserinstallationen zu Gute. Das Seminar endet mit einem Kenntnisnachweis zum „zertifizierten Sachkundigen für Gefährdungsanalysen in Trinkwasserinstallationen“.

Teilnahmevoraussetzungen

Um die Schulungsinhalte umfassend und fachgerecht vermitteln zu können, empfiehlt der Veranstalter die Teilnahme von Fachleuten wie Handwerker, Führungskräfte des SHK-Handwerks, Fachplaner aus Ingenieurbüros sowie Servicepersonal aus Wartungsfirmen oder dem Facility Management, mit nachweisbaren Anlagensachkenntnissen. Da der durch diese Schulung zu erwerbende Sachkundenachweis an eine erfolgreiche und gültige Teilnahme – nicht älter als 5 Jahre – VDI 6023 Schulung Kat. A oder einer gleichwertigen Weiterbildung wie die vom ZVSHK gebunden ist, sollten die Kursteilnehmer eine dementsprechende Qualifikation nachweisen können.

Leistungsauszug des Veranstalters

  • Aushändigung der vollständigen Seminarunterlagen
  • Bereitstellung der erforderlichen Geräte und des notwendigen Equipments zur Durchführung des Praxisteils
  • Aushändigung eines personenbezogenen Zertifikats mit Nachweis der Schulungsinhalte
  • Austausch auf einer anderen Ebene beim inklusiven Abendprogramm
Anfrage
(* notwendige Angaben)

Ansprechpartnerin

Anna Hackl

anna.hackl@dflw.info
Tel. +49 6058 8672

Zurück

Aktuelle Bildungsangebote