Trinkwasserhygiene

Trinkwasserhygiene

Sauberes Trinkwasser ist lebenswichtig

Trinkwasser ist Grundlage allen Lebens und daher auch Lebensmittel Nummer eins. In Deutschland gehört Trinkwasser zu den am meisten überwachten Lebensmitteln. Jedoch endet diese Überwachung durch Versorger in der Regel am Hausanschluss. Ab der Wasseruhr bis zum Zapfhahn ist der Betreiber von häuslichen Trinkwasserversorgungsanlagen selbst verantwortlich für die Sicherstellung der gesundheitlichen und hygienischen Gütevorgaben. Das bedeutet, dass ab hier jegliche gesetzliche Verantwortung dem Betreiber unterliegt und dieser bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Maßgaben strafrechtlich belangt werden kann.

Ziel des DFLW e. V. ist es, die Trinkwasserqualität auch nach der Einspeisung in Gebäuden zu sichern. Um Risiken einzudämmen und hygienische Mängel von Beginn an zu unterbinden, ist eine umfassende Aufklärung von Planern, Installateuren, Betreibern, aber auch von privaten Nutzern wichtig.

Übersicht Bildungsangebote Trinkwasserhygiene

VDI 6023, Kategorie A und B

Die VDI Richtlinie 6023 legt den Mindeststandard für die Hygiene in Trinkwasseranlagen fest. In ihr werden nicht nur Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen formuliert, sondern es werden auch Maßnahmen aufgezeigt, um den hygienisch einwandfreien Zustand des Lebensmittels „Trinkwasser“ sicherzustellen. Im Seminar werden Kenntnisse über Hygienevorgaben und -prüfungen vermittelt.

Weiter werden Problemzonen in Theorie und Praxis erläutert sowie vorgeschriebene Wartungszyklen und -tätigkeiten aufgezeigt. Fachleute präsentieren notwendige betriebs-, bau- und verfahrenstechnische Maßnahmen und es wird über die geltende Verordnungs- und Gesetzeslage informiert. Dabei steht im Vordergrund, dass die Teilnehmer auch über die Vorgaben der anderen involvierten Fachbereiche in Kenntnis gesetzt werden und dadurch ein besseres Verständnis im Alltag entsteht. Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Schulungsteilnehmer müssen ihre berufliche Qualifikation vor Beginn der Schulung nachweisen. Folgende Qualifikationen berechtigen einen Abschluss nach VDI mit Aushändigung eines Zertifikates nach erfolgreicher Abschlussprüfung:

Zulassung VDI 6023, Kategorie B:
Facharbeiter und Monteure mit berufsspezifischer Ausbildung

Zulassung VDI 6023, Kategorie A:
Ingenieure und Techniker sowie Meister der technischen Gebäudeausrüstung, technische Leiter aus Industrie und Mittelstand, Sachverständige, Fachplaner.

Teilnehmer, die die oben aufgeführten Qualifikation nicht nachweisen können, erhalten eine Teilnahmebestätigung des DFLW e.V.

Am ersten Schulungstag werden die Inhalte nach VDI 6023, Kategorie B vermittelt. Die Inhalte der Kategorie A sowie die Abschlussprüfung folgen für den berechtigten Teilnehmerkreis am zweiten Schulungstag. Alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat nach erfolgreicher Absolvierung des Seminars.

Was Sie erwartet

Leistungsauszug des Veranstalters

  • Aushändigung der vollständigen Seminarunterlagen
  • VDI Gebühren
  • Originale der VDI-Richtlinie 6023
  • personenbezogenes VDI-Zertifikat (bei bestandener Prüfung)
  • Austausch auf einer anderen Ebene beim inklusiven Abendprogramm

Sachkundige(r) für Trinkwasserprobenahme nach §15, Absatz 4, TrinkwV

Bereits seit 2007 bietet der DFLW e.V. die Grundschulung „Sachkundige(r) zur Trinkwasserprobenahme“ an. Nicht zuletzt durch die novellierte Trinkwasserverordnung 2011 und der darin enthaltenen Verankerung der Legionellenbeprobung in Trinkwassersystemen, stellt die Schulung eine sinnvolle Ergänzung zur VDI 6023 nach Kategorie A und B dar.

Denn die gesetzlichen Vorgaben erweitern das Aufgabenfeld aller Beteiligter im Gebäudebetrieb wesentlich – ob SHK-Handwerksbetriebe, Fachplaner oder Instandhaltungspersonal in Liegenschaften. Durch Absolvierung der Schulung sind die Teilnehmer dazu berechtigt, Wasserproben zu entnehmen, die dann einer juristischen Bewertung Stand halten, wenn ein zertifizierter Probenehmer in das Qualitätsmanagement des Labors eingebunden ist. Darüber hinaus lässt sich das technische Know-How mit den Auswertungen der Labore verknüpfen und hilft somit den Verantwortlichen, die Ergebnisse im Kontext mit den technischen Anlagen richtig zu interpretieren. Dadurch können Kosten reduziert und Schwachstellen schnell und sicher behoben werden.

Teilnahmevoraussetzungen

Eine berufliche Qualifikation ist nicht vorgeschrieben. Der DFLW e.V. legt jedoch Wert auf nachweisbare Anlagensachkenntnisse der Teilnehmer wie etwa erfahrene Fachhandwerker und Führungskräfte des SHK-Handwerks, Fachplaner aus Ingenieurbüros.

Leistungsauszug des Veranstalters

  • Aushändigung der vollständigen Seminarunterlagen: als Handbuch zur späteren Probenehmertätigkeit verwendbar
  • Bereitstellung der erforderlichen Geräte und des notwendigen Equipments zur Durchführung des Praxisteils
  • personenbezogenes Zertifikat mit Nachweis der Schulungsinhalte
  • Verköstigung während des Seminars sowie organisiertes Abendprogramm und Übernachtung (abhängig vom Veranstaltungsort)

Gefährdungsanalyse in Trinkwasserinstallationen

Die Neuregelung des §16(7), „Gefährdungsanalyse in Trinkwasserinstallationen“, in der im Dezember 2012 geänderten Fassung der TrinkwV, ist für die beteiligten Fachkreise wie Betreiber und Firmen im Segment Facility Management sowie Installateure und Fachplaner in der Technischen Gebäudeausrüstung von großer Bedeutung.

Die Schulung zur „Gefährdungsanalyse in Trinkwasserinstallationen“ ist somit eine sinnvolle Ergänzung zur Trinkwasserhygieneschulung nach VDI 6023 der Kategorie A. Der Deutsche Fachverband für Luft- und Wasserhygiene ist Vorreiter in diesem Schulungssegment und hat gemeinsam mit Partnerfirmen 2013 einen Lehrgang entwickelt, der die gesetzlichen Vorgaben in der zweitägigen Veranstaltung umfassend aufgreift. Neben der Vermittlung der rechtlichen Grundlagen wird das Basiswissen aus relevanten technischen Regelwerken vertieft und die Erstellung einer Gefährdungsanalyse anhand praktischer Beispiele durchgeführt. Dabei kommt den Teilnehmern das umfassende Wissen der Referenten in der technisch-hygienischen Bewertung von Trinkwasserinstallationen zu Gute. Das Seminar endet mit einem Kenntnisnachweis zum „zertifizierten Sachkundigen für Gefährdungsanalysen in Trinkwasserinstallationen“.

Teilnahmevoraussetzungen

Um die Schulungsinhalte umfassend und fachgerecht vermitteln zu können, empfiehlt der Veranstalter die Teilnahme von Fachleuten wie Handwerker, Führungskräfte des SHK-Handwerks, Fachplaner aus Ingenieurbüros sowie Servicepersonal aus Wartungsfirmen oder dem Facility Management, mit nachweisbaren Anlagensachkenntnissen. Da der durch diese Schulung zu erwerbende Sachkundenachweis an eine erfolgreiche und gültige Teilnahme – nicht älter als 5 Jahre – VDI 6023 Schulung Kat. A oder einer gleichwertigen Weiterbildung wie die vom ZVSHK gebunden ist, sollten die Kursteilnehmer eine dementsprechende Qualifikation nachweisen können.

Leistungsauszug des Veranstalters

  • Aushändigung der vollständigen Seminarunterlagen
  • Bereitstellung der erforderlichen Geräte und des notwendigen Equipments zur Durchführung des Praxisteils
  • Aushändigung eines personenbezogenen Zertifikats mit Nachweis der Schulungsinhalte
  • Austausch auf einer anderen Ebene beim inklusiven Abendprogramm

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland legt die „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)“ die Anforderungen an Trinkwasser im Detail fest. 2002 in Kraft getreten und turnusmäßig immer wieder überarbeitet, schützt die Verordnung die menschliche Gesundheit vor nachhaltigen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist.

Um die Inhalte der Verordnung gewissenhaft umsetzen zu können, ist es für die Fachleute der Branche sinnvoll, gezielt Schulungen zu absolvieren und so das erforderliche Wissen und die damit verbundenen Zertifizierungen zu erlangen. Denn neben der Anforderung, die Vorgaben und Normen richtig anzuwenden und einzusetzen, sind die Fachleute bei der Ausübung ihres Berufs verpflichtet, fachlich korrekt aufzuklären. Ein wesentlicher Kernpunkt der Trinkwasserverordnung ist ihr Bezug zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT). Sie umfassen das Gesamtwerk nationaler (z. B. DIN, DVGW, VDI) und internationaler (z. B. CEN, ISO) Regelwerke zur fachgerechten Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser.

Daher bietet der DFLW e. V. bereits seit 2002 ein- oder zweitägige Hygieneschulungen der Kategorien A und B nach der VDI-Richtlinie 6023 an. Das Schulungskonzept wird auch künftig vom DFLW e. V. als zertifizierter Schulungspartner des VDI angeboten.

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